deutsch
deutsch
español
español
english
english

Mietbedingungen

An- und Abreise:

Die Anreise kann ab ca. 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr erfolgen, die Abreise sollte bis 11.00 Uhr erfolgt sein. Frühere Anreise oder spätere Abreise bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Ankunft nach 22.00 h kann vor Ort eine Zusatzgebühr von € 20,- verlangt werden.
Handtücher und Bettwäsche sind vorhanden (Badelaken aber bitte selbst mitbringen!).

Mietbedingungen:

Nachdem Sie sich für eine unser angebotenen Unterkünfte entschieden haben, teilen Sie uns bitte Ihre postalische Adresse und Ihre Telefonnummer mit. Wir schicken Ihnen dann einen Vermittlungsvertrag per E-Mail und werden Sie bitten, die Anzahlung zu leisten. Bei einer Buchung bis 21 Tage vor der Anreise muss die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises innerhalb von 3 Tagen ab Vertragsschluss auf das im Mietvertrag angegebene Konto überwiesen werden. Die Restzahlung wird je nach Objekt bei Ankunft bei der Schlüsselübergabe vor Ort oder aber auch per Überweisung 21 Tage vor Ankunft beglichen. Sollten Sie kurzfristig gebucht haben und der Aufenthalt weniger als 3 Wochen entfernt sein, bitten wir Sie, den Gesamtbetrag zu überweisen.

Der Mietpreis enthält folgende Kosten:

-die Nebenkosten wie Wasser, Strom und Gas (im Winter können Heizkosten extra berechnet werden, darauf wird gegebenenfalls aber von uns hingewiesen)

-Steuern und Gebühren

-die Endreinigung (wird bei einigen Unterkünften extra berechnet, darauf wird aber hingewiesen)

-Ein Satz Bettwäsche und Handtücher, pro Person ein Duschtuch und ein Handtuch (Strandtücher ausgenommen)

Zubuchbare Leistungen:

-Babybett und Hochstuhl (meist vorhanden und bei uns kostenlos)

-Zwischenreinigung (Preis bitte anfragen)

-Haustier wenn erlaubt (€ 6,- pro Tag extra)

-Heizkörper (€ 7,50 pro Tag extra)

Zuschläge:

Wenn ein Zuschlag anfällt, wird dieser immer im Preis des Preisrechners auf der jeweiligen Objektseite mit angegeben. Es fallen also keinerlei versteckte Kosten für Sie an.
Folgende Zuschläge gibt es:
- Zuschlag bei Anmietung von weniger als 7 Tagen: 10 % des Mietpreises
- Zuschlag bei Anmietung von weniger als 6 Tagen: 20 % des Mietpreises
- Zuschlag bei Anmietung von weniger als 5 Tagen: 30 % des Mietpreises
- Zuschlag bei Anmietung von weniger als 4 Tagen: 40 % des Mietpreises
- Zuschlag bei Anmietung von weniger als 3 Tagen: 60 % des Mietpreises

Außerdem können folgende Gebühren anfallen, auf die wir immer schriftlich hinweisen:
- Gebühr für late-night Check in ab 22 Uhr (fällt nur bei einigen Unterkünften an): 20,- €
- Umbuchungsgebühr: 40,- €

Kaution:

Jeder Vermieter hat das Recht, eine Kaution zu verlangen. Wie hoch diese ist, variiert je nach Unterkunft (von 150€ bis 400€). Wie hoch die Kaution bei der von Ihnen gebuchten Unterkunft ist, steht in Ihrer Buchungsbestätigung.

Rücktrittsrechte:

1. Der Mieter kann vor dem Einzug vom Vertrag zurücktreten. Im Fall eines Rücktrittes ist eine Entschädigung für den Mietausfall zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung beträgt bei Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter oder Vermittler:
bis 45 Tage vor Reisebeginn 30% des Mietpreises
bis 21 Tage vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises
ab 21. Tag vor Reisebeginn 90 % des Mietpreises
Dem Mieter bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass dem Vermieter höhere Aufwendungen erspart wurden oder er das Mietobjekt zum gleichen Preis anderweitig vermieten konnte. Aus Nachweisgründen empfehlen wir für den Rücktritt die Schriftform oder die Textform.
2. Nimmt der Mieter die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft
und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung vor Urlaubsantritt.

Mieterpflichten:

1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der gebuchten Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.
2. Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt pfleglich zu behandeln und alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit umgehend an den Vermieter oder dessen Vertreter vor Ort zu melden. Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt in ordentlichem und sauberem Zustand
(besenrein, abgewaschenes Geschirr, aufgeräumt, gekehrt) zurückzugeben.
Ist dies nicht der Fall, ist der Vermieter berechtigt, die entstehenden Kosten für die zusätzlich
angefallenen Reinigungsarbeiten in Rechnung zu stellen.
3. Der Mieter verpflichtet sich weiterhin, bei auftretenden Mängeln deren Beseitigung zu dulden.
Auf die allgemeine Schadensminderungspflicht wird hingewiesen.
4. Der Pool ist nur nach entsprechender Reinigung des Körpers zu betreten und von anderen Verunreinigungen zu bewahren. Bitte auch nicht frisch eingecremt den Pool nutzen. Kosten, die durch eine Missachtung dieser Regeln entstehen (z.B. zusätzliche Reinigung des Pools) werden durch den Mieter getragen. Für die Dauer der Reinigung ist die Benutzung des Pools nicht möglich.
5. In den durch uns angebotenen Ferienobjekten sind keine Gruppen von Jugendlichen erlaubt.
6. Aufgrund potenzieller Brandgefahren ist es strikt untersagt, Elektrofahrzeuge sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebäudes zu laden. Ebenso ist es nicht gestattet, eigene elektrische Heizgeräte oder Klimaanlagen zu betreiben. Etwaige Schäden oder entstandene Kosten, die aufgrund der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen auftreten, obliegen der finanziellen Verantwortung des Mieters.
7. Die Gärtner und Poolpfleger benötigen Zugang zu den Außenanlagen. Wir bemühen uns, Sie während Ihres Aufenthalts so wenig wie möglich zu stören, aber Pools müssen regelmäßig gereinigt und Gärten gepflegt werden. Sollten wir Zugang zu den Innenräumen benötigen, werden wir uns nach Möglichkeit vorher mit Ihnen in Verbindung setzen.


Versicherungen:

Der Vermieter weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass weder der Mieter noch seine Begleiter oder die von ihm mitgeführten Sachen während des Aufenthaltes in dem Ferienhaus versichert sind. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung für Krankheit, Unfall und Reisegepäck wird empfohlen.


Haftungsausschluss:

Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden mit Ausnahme der Haftung für Verletzung der Pflichten zur Überlassung und Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs des Mietobjektes, zur Instandhaltung des Objektes ist beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder durch eine entsprechende Versicherung versichert oder versicherbar ist. Der Eigentümer haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit nicht vertragsgegenständlichen Fremdleistungen (z.B. Flugbuchungen, Anmietung von PKW, etc.). Wenn die Nutzung der Pools von den Behörden aus Gründen wie Pandemien oder Wassermangel untersagt wird, erfolgt keine Rückerstattung.
Der Vermieter weist darauf hin, dass für Beeinträchtigungen, die auf landestypische Gegebenheiten zurückzuführen sind, keine Haftung übernommen wird. Hierzu zählen z.B. kurzfristige Strom- und Wasserausfälle, Insekten wie Ameisen u. a. etc. 
Wir übernehmen keine Verantwortung für Unfälle jeglicher Art während Ihres Aufenthalts im Ferienhaus, insbesondere in Häusern mit Pool und Dachterrassen. Kinder sollten niemals unbeaufsichtigt in der Nähe von Pools oder auf Dachterrassen sein, selbst wenn diese eingezäunt sind.

Zahlungsverzug:

Bei Verzug mit der Anzahlung kann der Vermieter nach einfacher Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt vom Mietvertrag erklären.

Fristlose Kündigung durch Casa Conil

Casa Conil ist im Namen des Vermieters berechtigt, den Mietvertrag fristlos und ohne Erstattung des Mietpreises zu kündigen, wenn der Mieter sich trotz Abmahnung vertragswidrig verhält. Vertragswidriges Verhalten umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • Extreme Lärmbelästigung
  • Das Mitbringen von nicht angemeldeten Haustieren
  • Die Belegung des Objektes mit mehr Personen als in der Buchungsbestätigung ausgewiesen
  • Grob fahrlässige Beschädigung des Objektes oder des Inventars


Sonstiges:

Vertragsänderungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters in Schriftform oder Textform. Dies gilt auch für die Änderung der Formklausel.

 

 

Muster Vermittlungsvertrag


Muster Vermittlungsvertrag (82,2 KiB)